Deskriptoren: Gruppenbesteuerung; wirtschaftliches Eigentum; finanzielle Verbindung.
Normen: § 9 Abs 5 KStG
Eine Unternehmensgruppe nach § 9 KStG entsteht, wenn während des gesamten Wirtschaftsjahres, also dessen ersten bis zum letzten Tag, eine finanzielle Verbindung iSd § 9 Abs 5 KStG bestanden hat.