Deskriptoren: nominelle Kapitalerhöhung; KESt-Pflicht; Gesellschaftsmittel; Theorie der Doppelmaßnahme.
Normen: § 3 Abs 1 Z 29 EstG, § 94 Z 9 EstG, § 2 Abs 3 KapitalberichtigungsG, § 8 Abs 2 KStG
Der Befreiungstatbestand für den Erwerb von Anteilsrechten aufgrund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gem § 3 Abs 1 Z 29 EStG greift nur in Bezug auf die Erhöhung des nominellen Stammkapitals. Die Abdeckung nicht einbezahlter Einlagen aus Gesellschaftsmitteln wird nicht von der Einkommensteuer befreit und ist daher KESt-pflichtig.