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BFG zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturValentin BendlingerGES 2018, 360 Heft 7 v. 1.10.2018

Deskriptoren: nominelle Kapitalerhöhung; KESt-Pflicht; Gesellschaftsmittel; Theorie der Doppelmaßnahme.

Normen: § 3 Abs 1 Z 29 EstG, § 94 Z 9 EstG, § 2 Abs 3 KapitalberichtigungsG, § 8 Abs 2 KStG

Der Befreiungstatbestand für den Erwerb von Anteilsrechten aufgrund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gem § 3 Abs 1 Z 29 EStG greift nur in Bezug auf die Erhöhung des nominellen Stammkapitals. Die Abdeckung nicht einbezahlter Einlagen aus Gesellschaftsmitteln wird nicht von der Einkommensteuer befreit und ist daher KESt-pflichtig.

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