Die Welle der Limited-Gründungen ist längst vorbei. Verblieben sind in Deutschland zwischen 8.000 und 10.000 registrierte Zweigniederlassungen britischer Limiteds. In Österreich sind es einige hundert.
Nun naht der Brexit mit riesen Schritten und damit das Ende der Niederlassungsfreiheit. Damit droht den „heimischen“ Limiteds die Aberkennung der Rechtsfähigkeit, die Umqualifikation in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die persönliche Haftung der beteiligten Limited-Gesellschafter. Vereinzelt wird zwar auch vertreten, dass sich die Limited mit dem Brexit in eine Abwicklungsgesellschaft oder in eine Gesellschaft sui generis umwandeln würde.1 Doch ohne gesetzlichen Rechtsrahmen ist das wohl keine Rechtsauffassung, auf die man sich verlassen sollte.