Deskriptoren: Geschäftsführer; Anstellungsverhältnis; Begründung; Beendigung; Gesellschafterversammlung.
Normen: § 46 Z 5 dGmbHG
Zum Abschluss, zur Änderung und Beendigung des Dienstvertrags eines Geschäftsführers einer GmbH ist bei Fehlen abweichender Satzungsbestimmungen die Gesellschafterversammlung zuständig.