Deskriptoren: Grundbuch; Zweigniederlassung.
Normen: § 12 UGB, § 98 GBG
Mangels Rechtsfähigkeit kommt der Zweigniederlassung keine Grundbuchsfähigkeit zu.Deskriptoren: Grundbuch; Zweigniederlassung.
Normen: § 12 UGB, § 98 GBG
Mangels Rechtsfähigkeit kommt der Zweigniederlassung keine Grundbuchsfähigkeit zu.