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Keine Grundbuchsfähigkeit der Zweigniederlassung

JudikaturGES 2018, 290 Heft 6 v. 1.8.2018

Deskriptoren: Grundbuch; Zweigniederlassung.

Normen: § 12 UGB, § 98 GBG

Mangels Rechtsfähigkeit kommt der Zweigniederlassung keine Grundbuchsfähigkeit zu.

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