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§ 109b EStG: Zum In- und Auslandsbezug mitteilungspflichtiger Zahlungen

Angrenzendes SteuerrechtSebastian Bergmann , Erik PinetzGES 2018, 207 Heft 4 v. 1.6.2018

Auf Basis der Mitteilungsverpflichtung des § 109b EStG haben Unternehmer und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts die Finanzverwaltung hinsichtlich bestimmter in das Ausland getätigter Zahlungen zu informieren, wobei die Bestimmung nicht näher statuiert, unter welchen Voraussetzungen eine tatbestandliche Zahlung „ins Ausland“ vorliegt. Letztere Frage soll im nachfolgenden Beitrag beleuchtet werden.

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