Auf Basis der Mitteilungsverpflichtung des § 109b EStG haben Unternehmer und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts die Finanzverwaltung hinsichtlich bestimmter in das Ausland getätigter Zahlungen zu informieren, wobei die Bestimmung nicht näher statuiert, unter welchen Voraussetzungen eine tatbestandliche Zahlung „ins Ausland“ vorliegt. Letztere Frage soll im nachfolgenden Beitrag beleuchtet werden.