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Notariatsaktspflicht für die Ausübung eines gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrechts

JudikaturGES 2017, 429 Heft 8 v. 1.12.2017

Deskriptoren: Geschäftsanteil; Aufgriffsrecht; Notariatsaktspflicht.

Normen: § 67 Abs 2 GmbHG

Die Ausübung eines gesellschaftsvertraglichen Ausgriffsrechtes zum Erwerb eines GmbH-Geschäftsanteils ist notariatsaktspflichtig. Ein eingeschriebener Brief reicht nicht.

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