Die Worte der Überschrift sind gängige Begriffe der gesellschaftsrechtlichen Diskussion. Die meisten (nicht alle) Fragen, die sich bezüglich ihrer Rechtsgrundlage, ihres Inhalts, ihrer Rechtsnatur und den Folgen von Verletzungen des in ihnen enthaltenen Pflichtenkanons stellen, sind wohl zureichend diskutiert und können in diesem Rahmen als geklärt gelten. Viel weniger Aufmerksamkeit ist dem Verhältnis unter den angeführten Kategorien gewidmet worden. Mit den folgenden Zeilen soll ein auf die mE wichtigsten Gesichtspunkte konzentrierter Beitrag zur Beantwortung noch offener Fragen geleistet werden.