Seit Inkrafttreten des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017 – WTBG 2017, BGBl I 2017/137 sind die zur Ausübung der selbständigen Wirtschaftstreuhandberufe Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Berechtigten ua bei den vereinfachten Anmeldungen der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift und der Adresse der Internetseite zur Vertretung vor Gerichten berechtigt.