Deskriptoren: Geschäftsführerhaftung; Insolvenz.
Normen: § 25 Abs 3 Z 2 GmbHG, § 64 AktG, § 69 Abs 2 IO, § 69 Abs 4 IO
Das Zahlungsverbot des Geschäftsführers beginnt mit Eintritt der materiellen Insolvenz (und nicht uU erst 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung).