Deskriptoren: Umgekehrte Durchgriffshaftung.
Normen: § 61 GmbHG
Das Wesen der „Durchgriffshaftung“ besteht darin, auf die „Hintermänner“ zu greifen.Deskriptoren: Umgekehrte Durchgriffshaftung.
Normen: § 61 GmbHG
Das Wesen der „Durchgriffshaftung“ besteht darin, auf die „Hintermänner“ zu greifen.