Der gegenständliche auf der Rechtslage nach dem RÄG 2014 bzw dem StRefG 2015/2016 und AbgÄG 2016 basierende Werk ist in zweierlei Hinsicht ein Novum: Einerseits orientiert sich die Kommentierung der unternehmensrechtlichen Vorschriften an der Gliederung der Bilanz, andererseits erfolgt bei jedem kommentierten Bilanzposten eine konsequente Bezugnahme auf die steuerlichen Vorschriften und auf die allfällige Notwendigkeit einer steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung.