Die Zahl der Gesetzeskommentare zum Gesellschaftsrecht beträgt ein Vielfaches der im Gesellschaftsrecht anzuwendenden Gesetze, schreibt Kasten Schmidt in seinem großen Standardwerk zum deutschen Gesellschaftsrecht. Tatsächlich etablierten sich in Deutschland nach Einführung des dortigen GmbH-Gesetzes im Jahr 1892 relativ bald renommierte Gesetzeskommentare. Zu verweisen ist etwa auf die Werke von Staub, Hachenburg und Baumbach.