Deskriptoren: AfA; Nutzungsdauer; Bilanzberichtigung.
Normen: § 4 Abs 2 Z 2 EStG, § 7 EStG, § 204 Abs 1 UGB
Stellt sich bei einem langlebigen Wirtschaftsgut des Anlagevermögens erst in späteren Jahren eine zutreffende längere Nutzungsdauer heraus als in den Bilanzen der Vorjahre ursprünglich angenommen, bewirkt dies wegen des Grundsatzes der subjektiven Richtigkeit der Bilanz nur dann eine Bilanzberichtigung an der Wurzel, wenn der Steuerpflichtige bereits bei Erstellung der Bilanzen wusste oder wissen hätte müssen, dass die von ihm angenommene Nutzungsdauer unrichtig ist.