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(Un)Zulässigkeit des Rechtswegs bei vereinsrechtlichen Streitigkeiten

JudikaturGES 2017, 260 Heft 5 v. 1.8.2017

Deskriptoren: Streitigkeit aus Vereinsverhältnis; Schlichtungseinrichtung; Zulässigkeit des Rechtswegs.

Normen: § 8 VereinsG

Die Nichteinhaltung des vereinsinternen Instanzenzugs begründet eine temporäre Unzulässigkeit des Rechtswegs und kann daher vom Gericht auch ohne entsprechenden Einwand der beklagten Partei von Amts wegen geprüft und aufgegriffen werden.

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