Deskriptoren: Geschäftsführerhaftung; Beweislastverteilung; Entlastungsbeweis.
Normen: § 25 GmbHG, § 84 Abs 2 AktG
Indiziert eine bestimmte Sachlage einen Sorgfaltsverstoß eines Geschäftsführers, so obliegt es ihm, den Entlastungsbeweis zu führen.Deskriptoren: Geschäftsführerhaftung; Beweislastverteilung; Entlastungsbeweis.
Normen: § 25 GmbHG, § 84 Abs 2 AktG
Indiziert eine bestimmte Sachlage einen Sorgfaltsverstoß eines Geschäftsführers, so obliegt es ihm, den Entlastungsbeweis zu führen.