Deskriptoren: Privatstiftung; Insichgeschäft; Doppelvertretung; Genehmigung.
Normen: § 17 Abs 5 PSG, § 167 Abs 3 ABGB, § 865 ABGB
§ 17 Abs 5 PSG ist analog auf jene Teile anzuwenden, in denen die Privatstiftung nicht mit einem Vorstandsmitglied persönlich, sondern mit einer Gesellschaft, bei der ein Vorstandsmitglied einziger Gesellschafter ist, Rechtsgeschäfte abschließt. Auch solche Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstandes und des Gerichts.