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Einlagenrückzahlungen: Weiter warten auf ersehnten BMF-Erlass

EditorialSebastian BergmannGES 2017, 181 Heft 4 v. 1.6.2017

Causa societatis veranlasste Vermögenstransfers von Kapitalgesellschaften an ihre Anteilsinhaber sind ertragsteuerlich entweder als Gewinnausschüttung oder als Einlagenrückzahlung zu qualifizieren, wobei die konkrete Einstufung unterschiedliche Konsequenzen nach sich zieht.

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