Deskriptoren: Geschäftsführer; GmbH; Insolvenz; Schuldenregulierungsverfahren; Offenlegungspflicht.
Normen: § 277 UGB, § 283 UGB
Die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen des Geschäftsführers einer GmbH berührt dessen Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis nicht.