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Keine Sanierung eines gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßenden Rechtsgeschäftes durch nachfolgende Rechtsformänderung der Gesellschaft

JudikaturGES 2017, 147 Heft 3 v. 1.5.2017

Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; Sanierung; Rechtsformänderung; Gesamtrechtsnachfolge.

Normen: § 82 GmbHG

Die Kapitalerhaltungsvorschriften dienen in erster Linie dem Schutz der Gesellschaft.

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