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BMF-Information zu § 23a EStG

Angrenzendes SteuerrechtAufsätzeSebastian Bergmann , Philipp StanekGES 2016, 362 Heft 7 v. 1.10.2016

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/201611BGBl I Nr 118/2015. wurde ein neuer § 23a EStG eingeführt, der die Verlustverwertungsmöglichkeiten sogenannter kapitalistischer Mitunternehmer stark beschränkt. Das BMF hat dazu nunmehr eine Information22BMF 7.7.2016, BMF-Information zu § 23a EStG 1988, BMF-010203/0200-VI/6/2016. veröffentlicht, in welcher die Rechtsansicht der Finanzverwaltung zu § 23a EStG ausführlich wiedergegeben wird.

Deskriptoren: kapitalistische Mitunternehmer; Kapitalkonto; Verlustverwertung.

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