Mit dem Steuerreformgesetz 2015/20161 wurde ein neuer § 23a EStG eingeführt, der die Verlustverwertungsmöglichkeiten sogenannter kapitalistischer Mitunternehmer stark beschränkt. Das BMF hat dazu nunmehr eine Information2 veröffentlicht, in welcher die Rechtsansicht der Finanzverwaltung zu § 23a EStG ausführlich wiedergegeben wird.
Deskriptoren: kapitalistische Mitunternehmer; Kapitalkonto; Verlustverwertung.