Deskriptoren: Arbeitnehmereigenschaft bzw -ähnlichkeit; Geschäftsführer; Zuständigkeit.
Normen: § 51 Abs 3 Z 2 ASGG, § 41 Abs 1 JN
Geschäftsführer einer GmbH können arbeitnehmerähnlich sein.Deskriptoren: Arbeitnehmereigenschaft bzw -ähnlichkeit; Geschäftsführer; Zuständigkeit.
Normen: § 51 Abs 3 Z 2 ASGG, § 41 Abs 1 JN
Geschäftsführer einer GmbH können arbeitnehmerähnlich sein.