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Grenzen der Geschäftsführerhaftung Teil 2

Angrenzendes SteuerrechtAufsätzeOliver Ginthör , Richard ElhenickýGES 2015, 142 Heft 3 v. 1.5.2015

Wird eine Geschäftsführungsfunktion übernommen, sind damit auch abgabenrechtliche Haftungsrisiken verbunden. Nach § 9 Abs 1 BAO haften die in den §§ 80 ff BAO genannten Vertreter persönlich, unbeschränkt und unbeschränkbar für Abgabenschulden, sofern diese die ihnen auferlegten abgabenrechtlichen Pflichten schuldhaft verletzt und dadurch einen Abgabenausfall verursacht haben. Bislang waren die aktiven Informationspflichten des angehenden Geschäftsführers umstritten. Im Erkenntnis 2012/16/0101 vom 28.02.2014 hat der VwGH nun neue Kriterien festgelegt, welche Pflichten dem neuen Geschäftsführer zugemutet werden dürfen:11Die Autoren danken Frau Eva Kuntscher für ihren wissenschaftlichen und redaktionellen Beitrag. 22Siehe dazu den ersten Artikel über die Grenzen der Geschäftsführerhaftung und die darin verwiesene Rechtsprechung und Literatur.

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