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Ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit bei der Aktiengesellschaft

JudikaturGES 2015, 73 Heft 2 v. 1.3.2015

Deskriptoren: Holzmüller-Doktrin, Hauptversammlung, Zuständigkeit

Normen: AktG § 103

Ob es – wie von der Literatur nahezu einhellig befürwortet – eine ungeschriebene, zwingende Entscheidungszuständigkeit der Hauptversammlung gibt, wenn durch Strukturmaßnahmen die Rechte der Aktionäre maßgeblich beeinträchtigt werden und dadurch einerseits in die Vermögensposition, andererseits in die Herrschaftsposition eingegriffen wird, bleibt vorläufig offen.

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