Die Business Judgment Rule ist in Österreich nicht gesetzlich verankert. Es ist daher fraglich, inwieweit sie hierzulande einschlägig sein kann und inwieweit ihre Bestandteile allenfalls privatautonom vereinbart werden können. Der folgende Beitrag beleuchtet den Gehalt und die Funktionsweise der Business Judgment Rule in ihrer Ursprungsrechtsordnung, ehe er sich mit diesen Fragen im Detail auseinandersetzt.