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Verletzung der Offenlegungspflicht: Rechtsmittellegitimation des Insolvenzverwalters gegen über die Gesellschaft verhängte Zwangsstrafen

JudikaturGES 2015, 25 Heft 1 v. 1.2.2015

Deskriptoren: Zwangsstrafe, Offenlegung, Rechtsmittellegitimation, Insolvenzverwalter

Normen: UGB § 277, UGB § 283

Gegen Zwangstrafen, die über die Gesellschaft wegen Verletzung der Offenlegungspflicht verhängt wurden, ist der Insolvenzverwalter der Gesellschaft rechtsmittellegitimiert.

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