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Einpersonengesellschaften. Eine Skizze.

AufsatzHans-Georg KoppensteinerGES 2015, 5 Heft 1 v. 1.2.2015

Der Beitrag legt dar, dass die Interessen von Einpersonengesellschaften (GmbH, AG) mit jenen des Gesellschafters/Aktionärs identisch sind. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Funktionsweise der Organe der Gesellschaft. Ein Blick auf außergesellschaftsrechtliche Besonderheiten der Einpersonengesellschaft bestätigt die Ergebnisse.

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