Normen: UGB § 277, UGB § 283
Bei der Online-Einreichung des Jahresabschlusses haben die Organe der Gesellschaft zu kontrollieren, ob die Übermittlung auch tatsächlich zustande gekommen ist.Normen: UGB § 277, UGB § 283
Bei der Online-Einreichung des Jahresabschlusses haben die Organe der Gesellschaft zu kontrollieren, ob die Übermittlung auch tatsächlich zustande gekommen ist.