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Offenlegung des Jahresabschlusses: Kontrollpflicht des Klienten gegenüber Steuerberater (Notar, Rechtsanwalt)

JudikaturGES 2014, 346 Heft 7 v. 1.9.2014

Normen: UGB § 277, UGB § 283

Bei der Online-Einreichung des Jahresabschlusses haben die Organe der Gesellschaft zu kontrollieren, ob die Übermittlung auch tatsächlich zustande gekommen ist.

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