In der E 13.03.2014, 6 Ob 26/14p (GES 2014, 176 – in diesem Heft) hat der OGH ein weiteres Mal ausgesprochen, dass ein mit Wirkung ab Firmenbucheintragung bestellter Geschäftsführer nicht befugt ist, die Firmenbuchanmeldung vorzunehmen. Die Grundsatzfrage, ob ein Geschäftsführer bei einer bestehenden GmbH überhaupt mit Wirkung ab Firmenbucheintragung bestellt werden kann, musste vom Höchstgericht (wieder) nicht behandelt werden.