• EuGH: Vorabentscheidungsersuchen auch durch Schiedsgericht
Ein Schiedsgericht wie das portugiesische „Tribunal Arbitral necessário“ kann dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vorlegen. Dies hat der EuGH mit Beschluss vom 13.2.2014 in der Rs C-555/13 – Merck Canada entschieden.
Ein vertragliches Schiedsgericht stelle grundsätzlich kein Gericht eines Mitgliedstaats iSv Art 267 AEUV dar. Anders jedoch das Tribunal Arbitral necessário: Seine Zuständigkeit beruhe nicht auf dem Willen der Parteien, sondern auf einem Gesetz. Der Schiedsspruch habe die gleichen Wirkungen wie Entscheidungen der ordentlichen Gerichte. Die Schiedsrichter müssten genauso unabhängig und unparteilich sein wie die Richter der ordentlichen Gerichte. Darüber hinaus beachte es die Grundsätze der Gleichbehandlung und des kontradiktorischen Verfahrens. Da es auch auf einer gesetzlichen Grundlage errichtet worden ist, über eine dauerhafte zwingende Zuständigkeit verfügt und das anzuwendende Verfahren durch die nationale Gesetzgebung festgelegt wird, habe das Tribunal Arbitral necessário auch ständigen Charakter.