BAO § 9, BAO § 80
Eine Haftungsinanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers nach § 9 BAO ist auch dann zulässig, wenn dieser die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten der GmbH auf bestimmte Angestellte übertragen hat. Der GmbH-Geschäftsführer hat in regelmäßigen Abständen die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten durch die betrauten Personen zu überprüfen.