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Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach § 9 BAO

Angrenzendes SteuerrechtThomas BieberGES 2014, 144 Heft 3 v. 1.4.2014

BAO § 9, BAO § 80

Eine Haftungsinanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers nach § 9 BAO ist auch dann zulässig, wenn dieser die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten der GmbH auf bestimmte Angestellte übertragen hat. Der GmbH-Geschäftsführer hat in regelmäßigen Abständen die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten durch die betrauten Personen zu überprüfen.

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