Das seit seiner Einführung im Jahr 20051 kontinuierlich eingeschränkte2 Regime der Gruppenbesteuerung hat spätestens mit Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes 20143 erheblich an Attraktivität verloren. Dem erklärten Ziel des „strukturellen Nulldefizits“ werden wesentliche Anreize der Gruppenbesteuerung (und damit des Wirtschaftsstandorts) wie insbesondere die Firmenwertabschreibung geopfert; zudem wird durch eine zwingend eintretende Nachversteuerung aufgrund des Ausschlusses bestimmter ausländischer Gruppenmitglieder künstliches Steueraufkommen generiert. Die Änderungen werden im Folgenden dargestellt.