EStG § 4 Abs 4, EStG § 16, KStG § 8 Abs 1, UStG § 12 Abs 1
Der VwGH wendete seine zur Nichtabzugsfähigkeit von Bürgschaftszahlungen von Gesellschafter-Geschäftsführern ergangene Rechtsprechung auf negative Geschäftsführervergütungen dergestalt an, dass diese im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nicht abzugsfähig sondern als Einlage anzusehen sind.