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Genossenschaften: Keine Gesamtrechtsnachfolge analog § 142 UGB

Gesellschaftsrecht JudikaturGES 2014, 69 Heft 2 v. 1.3.2014

UGB § 142, BWG § 92 Abs 2

Das Fehlen einer § 142 UGB entsprechenden Regelung im Genossenschaftsrecht kann nicht als planwidrige Unvollständigkeit des Umgründungsrechts angesehen werden.§ 142 UGB und die damit verbundene Gesamtrechtsnachfolge ist auf Genossenschaften daher nicht analog anwendbar.

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