Gesellschaftsverträge und Satzungen bestehen oftmals seit vielen Jahren unverändert, und wenn sie geändert werden, liegt der Schwerpunkt der Betrachtung im Regelfall auf gesellschaftsrechtlichen Fragen. Nicht übersehen werden darf, dass schon die Bestimmungen über die Verwendung des Jahresgewinnes des Kommanditisten bei der GmbH & Co KG Gesellschaftsteuer auslösen können. Bei der Beurteilung zu betrachten sind insbesondere das Bestehen einer Einzahlungsverpflichtung des Kommanditisten bzw. ob verteilte oder unverteilte Gewinne betroffen sind, demnach ein Sphärenwechsel zwischen Gesellschafter und Gesellschaft stattfindet.