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Übertragung des Betriebes eines protokollierten Einzelunternehmens auf eine neu errichtete Kommanditgesellschaft, welcher der bisherige Inhaber des Einzelunternehmens als Kommanditist angehört.

FirmenbuchpraxisWilhelm BirnbauerGES 2014, 25 Heft 1 v. 1.2.2014

Wer vom „Eintritt“ eines Kommanditisten in das Geschäft eines Einzelunternehmens spricht, meint damit, dass der bisherige Einzelunternehmer mit einem anderen eine Gesellschaft bildet und in diese – sofern sie rechtsfähig ist – sein Unternehmen einbringt (vgl RV 1058 BlgNr 22. GP zu Z 28a [§§ 38 bis 40 UGB – Aufhebung des § 28 HGB]). Das nachstehende Muster ist ein Beispiel für die Eintragung eines solchen Vorganges im Firmenbuch.

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