Das Eigenkapitalersatzgesetz1 trat mit 1.1.2004 in Kraft. Es ist bemerkenswert, dass trotz – offenbar von Problemstellungen der Praxis inspirierter – umfangreicher Literatur zum EKEG bislang lediglich eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs2 zu diesem Gesetz vorliegt. Aus aktuellem Anlass3 beschäftigt die jüngste Literatur zum EKEG erstmals die Stellung des Kreditinstituts als Kreditnehmer. Dieser Beitrag entwickelt Lösungsansätze zu zwei zentralen Fragen, nämlich dem Kriseneintritt und dem Krisenaustritt.