Die letzten Monate haben in Österreich und Deutschland Veränderungen im Bereich der für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs relevanten Gesellschaftsformen gebracht. Seit dem BRÄG 2013 ist die Ausübung der Rechtsanwaltschaft in Österreich in Form einer GmbH & Co KG zulässig.1 Fast zeitgleich wurde in Deutschland mit der Etablierung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) eine neue Rechtsform für Rechtsanwälte geschaffen.2 Im Folgenden sollen beide Novellen vorgestellt und die unterschiedlichen Konzepte zur Kombination hoher gesellschaftsrechtlicher Flexibilität mit beschränkter Haftung einer kritischen Würdigung unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte unterzogen werden.