Die längst zum geflügelten Ausdruck avancierte „Reform der Reform“, also die Wiederanhebung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 35.000 Euro in Verbindung mit der Gründungsprivilegierung gemäß § 10b GmbHG, ist beim VfGH gelandet. In einem vom Autor dieses Beitrags initiierten Verfahren hat sich der OGH den verfassungsrechtlichen Bedenken1 angeschlossen und die Aufhebung der maßgeblichen Bestimmungen durch den VfGH beantragt.