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GmbH-Mindeststammkapital vor dem VfGH*)*)Anmerkung zum Beschluss OGH 9.10.2014, 6 Ob 111/14p, abgedruckt in diesem Heft auf S 502; beim VfGH läuft das Verfahren unter der Geschäftszahl G 211/2014.

AufsätzeThomas BachnerGES 2014, 491 Heft 10 v. 1.12.2014

Die längst zum geflügelten Ausdruck avancierte „Reform der Reform“, also die Wiederanhebung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 35.000 Euro in Verbindung mit der Gründungsprivilegierung gemäß § 10b GmbHG, ist beim VfGH gelandet. In einem vom Autor dieses Beitrags initiierten Verfahren hat sich der OGH den verfassungsrechtlichen Bedenken11Siehe bereits Bachner, Die gründungsprivilegierte GmbH, RdW 2014/147, 115 (119 f). angeschlossen und die Aufhebung der maßgeblichen Bestimmungen durch den VfGH beantragt.

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