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UFS: Verschmelzungsbedingter Mantelkauf und Vergleichbarkeit des verlustverursachenden Vermögens iSd § 4 Z 1 lit c UmgrStG

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2013, 477 Heft 9 v. 15.11.2013

Die Übertragung von 66,67% der Anteile an der übertragenden Gesellschaft zeitgleich mit dem Abschluss des Verschmelzungsvertrages stellt keine schädliche Änderung der Gesellschafterstruktur iSd § 4 Z 2 UmgrStG iVm § 8 Abs 4 Z 2 KStG dar.

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