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Rechtsmissbräuchliches Bucheinsichtsbegehren eines konkurrierenden Gesellschafters

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 452 Heft 9 v. 15.11.2013

Rechtsmissbrauch liegt bereits dann vor, wennunlautere Motive der Rechtsausübung augenscheinlich im Vordergrund stehen und daher andere Ziele der Rechtausübung völlig in den Hintergrund treten bzw.zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigen Interessen des anderen Teils ein krasses Missverhältnis besteht.

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