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Bucheinsichtsrecht des ausgeschiedenen Gesellschafters zwecks Geltendmachung eines Abfindungsanspruchs

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 451 Heft 9 v. 15.11.2013

Der alle Geschäftsangelegenheiten betreffende Bucheinsichts- und Informationsanspruch kommt auch ausgeschiedenen Gesellschaftern zu, wobei diese jedoch ihr Informationsinteresse konkret darzulegen haben.Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens bzw Übernahmspreises begründet zweifellos ein ausreichendes Informationsinteresse.

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