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Die Business Judgement Rule - Eine Möglichkeit zu einer schärferen Konturierung des Befugnismissbrauchs im Rahmen des § 153 StGB?1)1)Dieser Aufsatz war Teil eines Vortrags, welchen der Autor gemeinsam mit Herrn RA DR. Franz Mittendorfer, Präsident der OÖRAK, im Rahmen des jährlichen vom Oberlandesgericht Linz veranstalteten Strafrechtsseminars in Bad Hofgastein am 05.06.2013 gehalten hat.

Gesellschaftsrecht AbhandlungenOliver PlöckingerGeS 2013, 343 Heft 7 v. 10.9.2013

Nicht zuletzt die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, wonach ein Befugnismissbrauch bereits in jenen Fällen zu bejahen sein kann, in denen der Machthaber seinem Machtgeber nicht den größtmöglichen Nutzen verschafft hat, trägt dazu bei, dass der Untreuetatbestand immer stärker an Konturierung verliert und von den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten gewissermaßen als strafrechtliches Breitbandantibiotikum eingesetzt wird. Der folgende Beitrag soll Wege und Möglichkeiten aufzeigen, wie der zentrale Begriff des Befugnismissbrauchs geschärft und präzisiert und sohin der Kreis möglicher Strafbarkeiten entsprechend eingeschränkt werden könnte.

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