Mit dem am 2. Juli 2013 kundgemachten GesRÄG 2013, BGBl I 2013/109 wurde das GmbHG mit Wirkung 1. Juli 2013 geändert. Das Mindestkapital der GmbH wurde auf € 10.000,-, die Mindesteinzahlung auf € 5.000,- herabgesetzt. Bei der Ersteintragung unterbleibt die Veröffentlichung der Eintragung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Die Gesetzesänderung hat steuerliche Auswirkungen und führt in bestimmten Fällen zu verminderten Gründungskosten.