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Ersteintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGeS 2013, 302 Heft 6 v. 10.7.2013

Mit dem am 2. Juli 2013 kundgemachten GesRÄG 2013, BGBl I 2013/109 wurde das GmbHG mit Wirkung 1. Juli 2013 geändert. Das Mindestkapital der GmbH wurde auf € 10.000,-, die Mindesteinzahlung auf € 5.000,- herabgesetzt. Bei der Ersteintragung unterbleibt die Veröffentlichung der Eintragung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Die Gesetzesänderung hat steuerliche Auswirkungen und führt in bestimmten Fällen zu verminderten Gründungskosten.

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