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VwGH: Nur Übernahme eines Jahresverlustes gesellschaftsteuerfrei

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2013, 100 Heft 2 v. 10.3.2013

Der VwGH hat der Amtsbeschwerde1)1)Zu UFS 15.6.2012, RV/0558-S/08. statt gegeben, wonach die Deckung eines einzelnen Aufwandes durch den Gesellschafter keine Verlustübernahme darstellt, die gesellschaftsteuerfrei sein kann. Eine derartige Eigenkapitalzufuhr ist daher gesellschaftsteuerpflichtig.

§ 2 Z 4 lit a KVG

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