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VwGH: Großmutterzuschuss mit anschließender Ausschüttung gesellschaftsteuerpflichtig

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2013, 95 Heft 2 v. 10.3.2013

Ein Zuschuss der Großmuttergesellschaft an die Enkelgesellschaft, der aufgrund einer zeitnahen Ausschüttung im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages als Gewinn an die Zwischengesellschaft ausgeschüttet wird, unterliegt bei dieser der Gesellschaftsteuer.

§ 2 Z 4 lit a KVG

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