Durch das Budgetbegleitgesetz 2003 wurde für internationale Schachtelbeteiligungen eine Steuerneutralität für positive und negative Wertänderungen verankert, die durch eine Option zur Steuerwirksamkeit ergänzt wurde. Die Option ist im Anschaffungsjahr der betreffenden Beteiligung auszuüben und kann nicht widerrufen werden. Diese "Ewigkeitswirkung" begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, da der Entscheidungsspielraum der Steuerpflichtigen selbst bei Unsicherheit der Prognoseentscheidung jedenfalls erweitert wird.