Kein Bereicherungsanspruch gegen Mitgesellschafter bei asymmetrischer Gesellschaftssanierung - Vereinbarung von Nachschüssen nur im Gesellschaftsvertrag
Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 13 Heft 1 v. 10.2.2013
Eine Nachschusspflicht muss im Gesellschaftsvertrag vereinbart sein und ist auf einen nach dem Verhältnis der Stammeinlagen bestimmten Betrag zu beschränken. Eine dem nicht entsprechende Bestimmung des Gesellschaftsvertrags ist wirkungslos.